Freiheit, soziale Frage und das BGE
Sozialpolitik muss neu gedacht werden Von Angelika Brinkmann
Die Verpflichtung auf einen sozialen Rechtsstaat war eine historisch bedeutsame Fortentwicklung gegenüber dem liberalen Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts, der in der Wahrung der Gleichheits- und bürgerlichen Freiheitsrechte seine wichtigste Aufgabe gesehen hatte. Nunmehr ist der Staat verpflichtet, durch soziale Maßnahmen (z.B. bei der Einkommens,-Steuer- und Vermögenspolitik) die Grundlagen der sozialen Gleichheit und Gerechtigkeit fortzuentwickeln. Im 21. Jahrhundert bedarf es neuer wirtschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen, das von den Piraten beschlossene BGE ist eine davon.
Stichwort: Liberalismus
Bevor einige bedeutende Änderungen in der Sozialstruktur des 19. Jahrhunderts und damit die Umbruchsituation von der ständisch-feudalen zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft näher beleuchtet werden, sei die diesen Umbruch mitinitiierende und mittragende Gesellschaftslehre in ihren Grundzügen gekennzeichnet: der Liberalismus von lat. Liberalis, die Freiheit betreffend, freiheitlich.
Dem Werk von Adam Smith (1723-1790) kommt epochale Bedeutung zu, weshalb hier vor allem seine Auffassungen wiedergegeben werden.
Adam Smith geht davon aus, dass das Grundmotiv menschlichen Handelns zu sehen ist
- im Bestreben in einer Welt der knappen Güter seine (materielle) Lage zu verbessern und
- im Bestreben, für sein Tun bei anderen Menschen Anerkennung zu finden (soziale Wertschätzung; soziales Prestige).
In der von Adam Smith mitbegründeten liberalistischen Auffassung ist der Mensch primär ein Bedürfniswesen. Das wirtschaftliche Handeln wird als Grundlage seiner Existenz damit anerkannt. Das Problem für ein Gemeinwesen und für das friedliche Zusammenleben der Menschen besteht nun darin, den Eigennutz der Menschen und das Gemeinwohl miteinander zu verbinden. Damit ist deutlich, dass Smith das wirtschaftliche Handeln in seinen Grundlagen und Konsequenzen auf dessen soziale Wirkungen hin analysiert.
Die Antwort, die Smith auf die gestellte Frage nach der Verbindung von dem in der Natur des Menschen begründeten Eigennutz und der angestrebten Verbesserung der allgemeinen Wohlfahrt gibt, ist die Kernaussage der liberalen, freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsauffassung: der Eigennutz wird in einer arbeitsteiligen, auf Austausch hin orientierten Gesellschaft als Motor der Entwicklung und des “Wohlstandes der Nationen” wirken.
Die ‘sociale’ Frage
Die Organisation der sozialen Sicherheit auf der Basis eines Arbeitsverhältnisses lag ganz in der Tradition der Lösung der “socialen Frage” des 19. Jahrhunderts.
Sowohl die sich nach 1860 bildenden Gewerkschaften und Arbeiterparteien wie die Bismarcksche Sozialgesetzgebung hatten den in einem “normalen” Arbeitsverhältnis stehenden Menschen zur Voraussetzung.
Die Herausbildung eines klassenbewußten Industrieproletariats wurde von der bürgerlichen Gesellschaft als größte Bedrohung der gegebenen Gesellschaftsordnung aufgefaßt. In seiner “Philosphie des Rechts” zweifelte Hegel bereits 1821 ob “die bürgerliche Gesellschaft…an dem ihr eigentümlichen Vermögen…genug besitzt, dem Übermaße an Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern.” (§245)
Doch der bürgerliche Staat behauptete sich durch zwei Hauptsäulen: Unterdrückung und Sozialgesetzgebung.
1878 setzte Bismarck im geeinten Deutschen Reich mit Hilfe des sogenannten Sozialistengesetz das Verbot aller sozialistisch/kommunistisch orientierten Parteien und Gewerkschaften durch (bis 1890). Gleichzeitig beginnt der Ausbau des Sozialstaats zur Lösung der “Socialen Frage”.
Diese Sozialgesetzgebung gilt als Beginn einer staatlich garantierten Daseinsvorsorge, durch z.B. die Einführung einer Krankenversicherung 1883 oder einer Unfallversicherung 1884.
Soziale Marktwirtschaft
Neben der im Grundgesetz verankerten ‘freiheitlich-demokratischen Grundordnung’ (Art. 18;21) waren es auch die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft die das Selbstverständnis der Bundesrepublik für Jahrzehnte prägten. Alfred Müller-Armack, der Wortschöpfer des Begriffs, Ludwig Erhard (Wohlstand für alle) neben Walter Eucken, Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow , haben als Mitglieder des ‘Freiburger Kreis’ das Konzept entwickelt.
Laut Müller-Armack bedeutet die Soziale Marktwirtschaft nicht die Rückkehr zu einem überwundenen Liberalismus; vielmehr geht es um eine Nutzbarmachung von unternehmerischer Inititaive für die volkswirtschaftlichen Belange.
Der soziale Charakter der ‘modernen Marktwirtschaft’ liegt danach auch darin einen marktwirtschaftlichen Einkommensausgleich zur Beseitigung ungleicher Einkommens-und Besitzverschiedenheiten zu leisten, und zwar durch Besteuerung und durch Famlienzuschüsse, Kinder-und Mietbeihilfen an sozial Bedürftige.
Das Gesetz zur Dynamisierung der Renten, d.h. zur Anpassung der Renten an die gesamtgesellschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Lohnsteigerungen und Inflationsraten wurde 1957 eingeführt und seitdem weiterentwickelt. Bis 2001 war die Sicherung des Rentenniveaus von 70% für einen Durchschnittsfall das Ziel der jährlichen Rentenanpassung. Dies wurde auf 65% herabgesetzt und gleichzeitig ein Paradigmenwechsel vollzogen: Nicht mehr das Rentenniveaus war Grundlage der Rentenanpassung, sondern die Sicherung des Beitragssatzes.
In den 60er Jahren kamen dann hinzu: das Wohngeldgesetz, das Kindergeldgesetz und das Bundessozialhilfegesetz für Anspruch auf Hilfen in verschiedenen Notlagen, sowie das Ausbildungsförderungsgesetz – für Lehrlinge, Schüler und Studenten – von 1969, die für die Mehrzahl der Bevölkerung neue Grundlagen der Daseinsvorsorge und der sozialen Sicherheit schufen.
Keine neue soziale Frage
Das Ende der Wachstumsphase nach dem 2. Weltkrieg wurde durch die Abkehr vom Bretton Wood System 1971 und die Ölkrise von 1973 eingeläutet. Die britische Regierung unter M. Thatcher und die US Regierung unter Ronald Reagan beschritten als erste einen anderen Weg als Reaktion auf die Wirtschaftskrise der 70er Jahre. Die strukturelle Interventionsfähigkeit des Staates wurde zugunsten des ‘Marktes’ stark eingeschränkt.
Auch in der Bundesrepublik wurde mit Beginn der großen Rezession im Sommer 1974 deutlich, worauf das System der sozialen Sicherheit und die Garantien des “Wohlfahrtsstaates” beruhten: auf den Leistungen des ökonomischen Systems; auf geringer Arbeitslosigkeit und einer nicht zu stark schrumpfenden Erwebsquote. Weil die damalige ökonomische Basis die Quantität und Qualität der langfristig angelegten Leistungen der sozialen Sicherheit gefährdete, setzten im Sommer 1975 Überlegungen ein, wie verschiedene Leistungen eingeschränkt oder gar rückgängig gemacht werden konnten.
Die Thematisierung daraus resultierender sozialer Probleme führte dann zu heftigen Auseinandersetzungen, hervorgerufen durch die von den CDU-Politikern Heiner Geissler, Kurt Biedenkopf und Richard v. Weizsäcker aufgeworfene “Neue soziale Frage”. Als Neue soziale Frage und dringliches gesellschaftlich-politisches Problem wurde die Tatsache bezeichnet, dass die soziale Sicherheit der nicht oder nicht mehr oder nicht ständig im Erwerbsleben stehenden Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann.
Freiheit ohne Angst
Am 8. Juni 1967 trat das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) in Kraft. Die staatliche Konjunkturpolitik erhielt damit eine klare gesetzliche Grundlage. Heute, 45 Jahre später, haben sich die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft und damit auch die Wirtschaftspolitik dramatisch verändert. Die Geldpolitik liegt in den Händen der Europäischen Zentralbank (EZB) und die Fiskalpolitik unterliegt dem EU-Stabilitätspakt, der 30 Jahre später, im Juni 1997 beschlossen wurde.
Am 22.02.2002 gab der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Einrichtung einer neuen Kommission bekannt mit dem Titel: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz unter Leitung des damaligen Personalvorstand der VW-AG Peter Hartz, der gleichzeitig zum Namensgeber der daraus entstandenen Gesetze wurde. Hier werden diese Maßnahmen als Umstrukturierungsgesetze (USG) bezeichnet, da sie genau dies beabsichtigten.
10 Jahre später läßt sich feststellen, dass keine Kommission die Bundesrepublik stärker geprägt und verändert hat als die mit ihr verbundenen USG-Maßnahmen: Hartz I – Umstrukturierung der Leiharbeit/Zunahme der Zeitarbeit; Hartz II- Einrichtung der sog. Ich-AG, Mini-und Midijobs; Hartz III – Neustrukturierung des Arbeitsamts; Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln. Die Entscheidungs-und Wahlfreiheit einer großen Anzahl von Bürgern wurde erheblich beschnitten und geht einher mit Armut und Existenznöten.
Netzwerte-Wertenetz
Netzwerte sind z.B. Datenschutz, Datensicherheit, digitaler Schutz öffentlicher und privater Räume. Das Wertenetz ist weitergespannt. Es umfaßt u.a. Freiheit, Bürgerrechte, soziale Sicherheit und informationelle Selbstbestimmung. Das BGE ist eine Säule einer neuen sozial gerechteren freiheitlich selbstbestimmten Ordnung.
Bei der Ausgestaltung eines modernen Freiheitsbegriffs geht es nicht nur um Netzwerte, sondern die Verknüpfung mit dem Wertenetz, daher muss im 21. Jahrhundert auch die Organisation gesellschaftlicher Wertschöpfung neu gedacht werden.
Dr. Angelika Brinkmann ist Vertreterin der Fraktion der Piraten im Lenkungsausschuss Bezirkliches Stadtteilmanagement von Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf